Das Setzen von so genannten Deep-Links ist zulässig. Zu diesem Urteil kam jetzt der Bundesgerichtshof, der zu entscheiden hatte, ob der Nachrichten-Suchdienst Paperboy das Setzten von Deep-Links, also direkter Links auf einzelne Zeitungsartikel, zu unterlassen hat. Die Verlagsgruppe Handelsblatt hatte auf Unterlassung geklagt, da sie in den direkten Links ein wettbewerbswidriges Verhalten und eine Verletzung ihrer Urheberrechte sieht.