Heute hat der Bundestag die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Darin setzt die Bundesregierung unter anderem überfällige Anpassungen an die EU-Datenschutzrichtlinie um. So wird in dem Gesetz eine Opt-in-Regelung für den Versand von Werbe-E-Mails sowie für Marketing-Telefonate festgeschrieben. Initiativ-Anrufe von Callcentern, so genannte „Cold Calls“, bleiben also weiterhin verboten. Werben darf nur, wer zuvor die Zustimmung des Reklame-Empfängers eingeholt hat.
Quelle: heise online